Die Graf-Recke-Stiftung; Ein Quell satanischen oder scientologischen Treibens?

Prolog / Erklärung

Die hier erfolgte Berichterstattung soll der Information der breiten Öffentlichkeit und dem SCHUTZ DER FAMILIEN (vgl. Art. 6 GG) dienen.

Es steht weder in der Absicht der Verfassers, hier benannte Personen zu für ihr Handeln zu verurteilen, noch deren Ruf zu schädigen (sofern dieses bei den Beschuldigten dieses Verfahrens noch möglich sein könnte).

Da sich Herr Dr. Fritz Jansen über den hier bekannten „Fachanwalt für gwerblichen Rechtsschutz“ (also nicht Rechtschutz) Alexander Haudan (vgl. die Unterlassungswünsche der sog. „Rechtsanwaltskammer Düsseldorf“) hier gemeldet und Änderungswünsche vorgetragen hat, weise ich explizit darauf hin, daß hier lediglich die Aussagen der Beschuldigten im Strafverfahren zitiert, bzw. inhaltlich wiedergegeben werden.

Da nicht auszuschließen ist, dass Nicht-Juristen einen direkten Sachzusammenhang zwischen den Foltermethoden in einer Tochterfirma der Graf Recke Stiftung im Jahre 2008 und Herrn Dr. Fritz Jansen herstellen oder vermuten könnten, sofern sein Bild in diesem Bericht dargestellt wird, habe ich es zum Schutze der Beteiligten heraus genommen.

Da Herr Dr. Fritz Jansen mir sehr wahrscheinlich kein Vorsatz unterstellt, seinen Ruf zu schädigen und seinen Kredit zu gefährden – vgl. hierzu die Rechtsgrundlagen nach §§ 185 bis 187 StGB – gehe ich davon aus, daß damit sein Ziel erreicht sein müsste und er nicht auf die Unterzeichnung des Vorschlags einer „Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung“ besteht.

Wie bereits zuvor in aller Deutlichkeit gesagt:

Nachfolgend werden ausschließlich die Inhalte der Aussagen der Beschuldigten zitiert.

Und wenn diese behaupten, Herr Dr. Fritz Jansen habe Frau Michaela Ziegeweid, bzw. über diese Anweisungen gegeben, wie den autistischen Kindern geholfen oder in welcher Form seine „Festhalte-Therapie“ „KIT“ auch bei autistischen Kindern angewendet werden könnte und Frau Ziegeweid mehrfach die Rückmeldung gegeben habe, dass sie „einen Durchbruch in der Behandlung autistischer Kinder erzielt habe“, dann sind dieses Fakten, die z.B. in Form der Einsicht in die Gerichtsakten überprüfbar sind.

Im Streitfall müsste dieses durch ein ggf. hinzuzuziehendes Gericht erfolgen.

Und da würden wir nach erfolgreicher erster Instanz wohl sehr schnell an das, bereits eingestimmte Landgericht Düsseldorf landen.

 

Und nun zum korrigierten Bericht:

In einer Wohngruppe der, der Graf-Recke-Stiftung untergliederten Tochterfirma Educon GmbH kam es im Jahre 2008 zu körperverletzenden Übergriffen an autistisch Behinderten Schutzbefohlenen mit folterndem Charakter.

Laut Aussage der damaligen Leiterin der „Wohn- oder besser Foltergruppe“ mit dem irreführenden Namen „Lernfenster“, Frau Michaela Ziegeweid, sollen sie, ihr Ehemann Frank Ziegeweid, die ebenfalls Mitangeklagte Frau See und die weiteren Täter vorwiegend (zuvor ausschließlich) nach den therapeutischen Vorgaben des Dr. Fritz Jansen gemäß dessen „IntraActPlus-Konzepts“ gehandelt haben, wenn sie die ihnen zum Schutz Befohlenen Kinder mit drei bis sechs „BetreuerInnen“ auf sadistische Art und Weise gequält und gefoltert haben.

Ergänzung

Jeder, der anwesenden Zuschauer, mit denen ich gesprochen habe, hatte den Eindruck, die Täter hätten mit ihren diesbezüglichen Aussagen, die Schuld von sich ab, und Herrn Dr. Fritz Jansen zuweisen wollen. Ggf. fehlte diese tiefergehendere Erläuterung bisher?

Wobei ich auch meine, in Erinnerung zu haben, dass entweder von einer der Richterinnen oder einem, als „Cleaner“ eingesetzten Honar-Mitarbeiter der Graf-Recke-Stiftung zu erfahren war, dass gegen Herrn Dr. Fritz Jansen ein eigenständige Ermittlungsverfahren betrieben werde, in welchem seine, wie auch immer möglicher Weise geartete Beteiligung an den Vorgängen in der Graf-Recke-Stiftung überprüft und abschließend aufgeklärt werden würden. – Auch diese Auskünfte mache ich als Angaben Dritter klar erkennbar. Im Zweifel lassen sich dazu auch die Gerichtsakten heranziehen.

 

Dieser Doktor soll nach Aussage der Frau Michaela Ziegeweid, die ehemalige Leiterin der Gruppe „Räuberhöle“ und spätere Leiterin des „Lernfensters“ darin ausgebildet und angeleitet haben, die „Festhalte-Therapie“ „KIT“ bei den vorwiegend Autistisch Behinderten Kindern und Jugendlichen BIS ZU SECHS (6) UND MEHR STUNDEN ANZUWENDEN !!!

Klarstellung

Das hat Frau Ziegeweid so gesagt. Ich distanziere mich daher ausdrücklich davon, eine eigene Wertung, Interpreation oder sonstige Verfremdung in die Darstellung dieses Sachverhaltes aufgenommen zu haben. Aus einem etwaigen Streit oder Rechtstreit zwischen Herrn Dr. Fritz Jansen und Frau Michaela Ziegeweid auf Grundlage dieser Beschuldigtenaussage will und muss ich mich heraushalten !

Herr Dr. Jansen distanziert sich seinerseits in dem o.g., uns übermittelten Schreiben seines Rechtsanwalts Alexander Haudan deutlich von jeglicher Beteiligung, auch, bzw. vor allem in Form der „Anleitung zur Ausübung von Gewalt“ und korrigiert wie folgt:

„Wie oben dargestellt, handelt es sich bei  „KIT“ gerade nicht um eine „Festhalte-Therapie“.

Soweit Kinder im Rahmen von „KIT“ tatsächlich  körperliche Nähe aushalten, geht es um durch Pausen unterbrochende Zeitfenster von max. 15 bis 20 min. Ein „KIT“-Therapiebaustein nach der Konzeption (meines Mandanten) dauert nicht länger als ca. 1,5 bis – in seltenen Ausnahmefällen maximal – 3 Stunden.

 

Nun stellen wir uns einmal vor, jemand würde uns, also nicht autistische (zuvor „gesunde“) Menschen, von hinten packen, um unseren Leib herum greifen und mit der rechten Hand unsere linke Hand und mit der linken Hand unsere rechte Hand packen und uns somit fixieren.

Was oder wie würden wir uns da fühlen?

Und dann stellen wir uns diese Qual einmal über sechs bis acht Stunden vor!

Und dann versuchen wir uns einmal in ein behindertes Kind hineinzuversetzen, welches eh Probleme hat, sich und seine Gefühle auszudrücken oder gar zur Wehr zu setzen oder sich durch Mitteilen an wohlgesonnene Menschen Hilfe zu holen.

Laut Auskunft der Angeklagten Michaela Ziegeweid soll auch gerne oder mit Vorliebe der „Polizeigriff“ angewendet worden sein. Laut Anklageschrift soll u.a. die damals 15-jährige Miriam im Polizeigriff durch einen Supermarkt geführt worden sein – selbstverständlich nach Rücksprache mit der Filialleiterin….

Der Angeklagte Nierhaus schilderte im Verhör der Richterin, daß er und die anderen Mitarbeiter die Kinder gemäß der „KIT-Therapie“ auch „zu Boden bringen“ mussten.

Klarstellung wie oben

Sofern Herr Dr. Fritz Jansen Unterlassungsansprüche anmelden will, müsste er diese m.E. u.a. gegen den Beschuldigten Nierhaus durchsetzen. Dass in Strafverfahren zur eigenen Entlastung ggf. gelogen wird, bis sich die Balken biegen, weil das ja auch nicht unter Strafe steht, dürfte es einen unbescholtenen Facharzt wohl nicht „die Bohne kümmern“, dass Beschuldigte „mit Dreck um sich werfen“ und vversuchen, anderen die Schuld zuzuweisen. Somit verstehe ich als objektiver Berichterstatter also eigentlich die Forderungen oder Wünsche des Herrn Dr. Fritz Jansen mindestens zum Teil nicht.

 

Unter anderem in der Turnhalle. Sofern das Kind nach dem Zu-Fall-Bringen einfach wieder aufgestanden sei, wäre die Situation durchgestanden gewesen.

Sofern sich das Kind anders verhalten habe, habe es weitere „Interaktionen“ gegeben.

Obgleich die Haupttäterin Ziegeweid in der Vernehmung jegliche Beteiligung an den Folteraktionen bestritt, war sie in einem, am Verhandlungstag 28.07.2016 gezeigten Video „in voller Action“ zu sehen.

Kommentar

Diese Information hätte auch Herrn Dr. Fritz Jansen beweisen können, dass die nachgewiesenen Täter der Folterungen an Schutzbefohlenen sich vor Gericht nicht einen Deut scheuen, die Unwahrheit zu sprechen. Er hätte es daher doch eigentlich sehr gelassen hinnehmen können, daß Ziegeweid, Nierhaus und Co. nicht nur zufällig versuchen, die Schuld auf Herrn Dr. Fritz Jansen abzuwälzen.

 

Miriam saß in der Küche auf einem Stuhl. Die Angeklagte Ziegeweid saß ihrerseits auf der Arbeitsplatte und hatte einen mit fester Sandale bekleideten Fuß auf dem Schoß der Schutzbefohlenen Autistin, welchen sie nach Bedarf feste in den Körper des Kindes bohrte.

Dem hilflosen Kind gegenüber saß die angeklagte Folter-Komplizin Frau See, welche den rechten Arm des Kindes (aus Sicht der Kamera also der linke Arm, auf der, der Täterin in Leitungsfunktion abgewandten Seite) in leicht gedrehter Position festhielt.

Frau See gab ständig Anweisungen den Arm zu heben (oder so ähnlich, es war nicht genau zu verstehen) und brachte den Arm des Kindes offensichtlich stets unter Kraftaufwand oder Drehen wieder nach unten.

Zu einer Gelegenheit verpasste die Täterin Ziegeweid dem Kind ohne erkennbaren Grund ca. drei Schläge gegen den Kopf.

Das geschlagene und gefolterte Kind weinte stellenweise und benannte, daß es Schmerzen habe. Die Täterin See teilte ihr mit, daß sie auch Schmerzen habe und deshalb nun überhaupt KEIN MITLEID MIT DEM KIND habe.

Zu einem Zeitpunkt rief die Täterin See, daß sie nun Lust auf Schokolade habe. Alle Anwesenden Mittäter tönten im Chor, daß auch sie Schokolade haben wollten.

Als sich auch das Kind zu Wort meldete, wurde es beschimft und verbal mit weiteren Verboten bestraft.

Ob es sich bei der später, aus einer Flasche auf den Kopf des Kindes ausgeleerten zähflüssigen Substanz um Schokoladensauce gehandelt haben könnte, ist unbekannt.

Zum Einlesen in die Hintergründe des Falles werden folgende Online-Berichte empfohlen:

Link 1

Link 2

Link 3

Link 4

Link 5

Link 6

Link 7

Link 8

Zum Arzt, welcher laut Auskunft der ehemaligen Leiterin der Wohngruppe „Lernfenster“ der Firma Educon GmbH, dessen Rolle in den satanischen Machenschaften in der Graf-Recke-Stiftung noch unklar ist, gibt es hier, dort und dort noch weitere Informationen.

Einige Personen scheinen von der Wirksamkeit der Festhalte Therapie „KIT“ überzeugt zu sein.

Ob diese Form der Therapie tatsächlich die Beraubung der Freiheit und Bewegung eines nicht behinderten oder behinderten Menschen zum Ziel haben könnte, kann nicht beurteilt werden und soll hier oder anderswo nicht behauptet werden.

Fest steht jedoch, daß man m.E. ALLE PERSONEN, die Foltermethoden an Menschen praktizieren, einmal selber dieser Foltermethodik unterziehen und danach nach ihrer Meinung fragen müsste.

Foltermethoden an Kindern wie Essensentzug und sogar Elektroschocks werden auch in Amerika angewendet!!!

Hier ein Auszug, aus welchen perfiden Gründen Elektroschocks mit „mobilen Hochleistungsgeräten“ an KINDERN praktisziert werden. – Zum Teil so lange, bis man verbranntes Kinderfleisch riecht!

Zitat
Die sogenannten Hautschockgeräte werden vom Zentrum auch als effektive Behandlungsmethoden für verhaltensgestörte oder autistische Kinder betrachtet und seit 1989 zur „positiven Programmierung“ oder „aversiven Therpaie“ verwendet. Die Kinder tragen sie oft Tag und Nacht, manchmal sogar unter der Dusche, für besondere Behandlungen werden sie beim wiederholten Strafschocken festgebunden. Manche kriegen nicht nur einen GED, sondern mehrere umgebunden, um gleichzeitig oder abwechselnd an mehreren Körperteilen Schocks ausgeben zu können. Angeblich sei dies gut, wie das Zentrum auch in Entgegnung des MDRI-Berichts schreibt, weil man so auf riskante Medikamente und auf Fixierung verzichten könne.

Quelle:

Bei der Recherche über Folter an Kindern stößt man schnell auf diesen schockierenden Link.

Rosa Ballet

Das Trauma von Belgien

Ehemalige Zwangsprostituierte: Wie die Justiz Mandy Kopp stigmatisierte

Sie wurde offensichtlich auch von einem Richter vergewaltigt.

Nächster Fortsetzungstermin am Landgericht Düsseldorf: Dienstag, 02.08.2016

 

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